Nach §2 Abs. 22 FZV ist ein Oldtimer ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, sich in einem guten Erhaltungszustand befindet und zur Pflege des fahrzeugtechnischen Kulturgutes dient. Um ein Fahrzeug als Oldtimer zuzulassen, bedarf es eines „Gutachtens für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer“. Wir bieten diese Oldtimer-Gutachten zur Erlangung eines H-Kennzeichens an.